Lexikon - Diebstahl von Rollatoren (Gehhilfen)
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Diebstahl von Rollatoren (Gehhilfen)
- aus Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, die gemeinsam mit anderen Hausbewohnern genutzt werden und nicht für die Allgemeinheit frei zugänglich sind (Gemeinschaftsräume wie Flure, Keller, Waschräume)
- außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück, etwa den zum Haus gehörigen Garten