Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haftet für auftretende Schäden und deren Folgen bei einem Schadensfall an einem Öltank oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen übernommen.
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Eine Öltankhaftpflichtversicherung muss jeder Besitzer oder Betreiber eines Öltanks abschliessen. Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jemand, verschuldensunabhängig, wenn aus einer Anlage Stoffe
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Eine Öltankhaftpflichtversicherung muss jeder Besitzer oder Betreiber eines Öltanks abschliessen. Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jemand, verschuldensunabhängig, wenn aus einer Anlage Stoffe
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