Das in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit stehende Verfahren zum Thema Bürgerliche Streitigkeiten wird im Zivilprozess entschieden. Gesetzliche Regelungen dazu enthält die Zivilprozeßordnung.
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Die Zivilprozeßordnung (ZPO) trat am 30. Januar 1877 als Gesetz in Kraft. Sie enthält alle relevanten Vorschriften für die Fragen des Zivilprozess es. Die wichtigsten Verfahren sind: das Erkenntnisverfahren
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