Die Garantie geht über den Zeitrahmen der gesetzlichen Gewährleistung hinaus. So wird z.B. bei Diebstahl oder Stoßschäden geleistet. Es handelt sich allerdings um eine freiwillige Leistung der Hersteller/
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Insbesondere beim Kauf von Elektro-Produkten werden Garantieverlängerungen angeboten. Neben dem Selbstbehalt ist bei diesen Verträgen zu beachten, dass die Anbieter nicht an Vorschriften betreffs Leistungsdauer
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