Dokumente
Hier finden Sie die Maklervollmacht.
mehr...Der Makler ist insbesondere berechtigt:
- Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
- Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
- Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
- für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.
Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungs- angelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon |
- Suche
Powered by IReS, Copyright © 2024 Inveda.net