Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen sich in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Diese Bezugsgröße ändert sich mitunter jährlich und ist unter dem Punkt „Aktuelles“ zu finden.
- pflichtversichert - alle Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze
- versicherungsfrei bzw. freiwillig versichert - für alle besser verdienenden Arbeitnehmer, Freiberufler und Beamte
- familienversichert - kostenlos mitversichert sind Ehepartner und Kinder (bis 25 Jahre) ohne bzw. mit nur geringem Einkommen
- Beiträge
- Leistungen
- Wahltarife
Kapitelübersicht
Beiträge
Anders als bei der PKV, werden die Beiträge nicht in Abhängigkeit vom individuellen Risiko, sondern entsprechend der finanziellen Leistungskraft des Versicherten berechnet.
Die Mitgliedsbeiträge werden prozentual zum entsprechenden Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den allgemeinen Beitrag. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 wurde die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Die Krankenkassen ziehen weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge ein und überweisen diese an den Gesundheitsfonds. Zusätzlich erhält der Gesundheitsfonds Steuerzahlungen vom Bund. Der Gesundheitsfonds zahlt nun an jede Krankenkasse pro Versicherten einen Pauschalbetrag je nach Alter, Geschlecht und Krankheit des Versicherten. Schwerwiegende chronische Krankheiten werden durch den Risikostrukturausgleich (RSA) berücksichtigt. Der Gesundheitsfonds wird vom Bundesversicherungsamt verwaltet.
Leistungen
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen sind grundlegend ähnlich. Ein Vergleich lohnt sich, da einige Kassen bestimmte Zusatzleistungen anbieten.
Das Leistungsspektrum der GKV lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
- gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung (z.T. mit eingeschränkter Arzt- und Krankenhauswahl, Unterbringung im Mehrbettzimmer...)
- Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern
Die Höhe der Zuzahlungen und Eigenanteile, die von den Versicherten geleistet werden, kann von Anbieter zu Anbieter schwanken.
Wahltarife
Viele Krankenkassen unterbreiten seit April 2007 ihren Mitgliedern individuelle Bonusprogramme, Selbstbehalte und Wahltarife:
- Spezialtarife: für spezielle medizinische Versorgungsformen, z.B. für chronisch Kranke, Hausarztmodell usw.
- Selbstbehalt: Hier bezahlen Sie beim Arztbesuch eine vereinbarte Selbstbeteiligung und zahlen im Gegenzug weniger Prämie.
- Beitragsrückerstattung: Nehmen weder der Versicherte, noch seine mitversicherten Familienangehörigen ein Jahr lang keine Kassen-Leistungen in Anspruch, erhält der Versicherte einen Teil seines gezahlten Jahresbeitrages zurück; i.d.R. begrenzt auf ein Zwölftel des Jahresbeitrags. Früherkennung, Vorsorge und Impfungen werden dabei nicht berücksichtigt.
- Teilnahmebonus: Die Krankenkasse bietet Versicherten, die an besonderen Versorgungsformen teilnehmen, einen speziellen Wahltarif an. Die Krankenkasse legt fest, ob die Versicherten Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen für die Teilnahme erhalten.
- Variable Kostenerstattung: Versicherten werden Kosten erstattet. Die Höhe der Erstattung kann von der Kasse variiert werden.
- Sonderleistungen: Entscheidet sich ein Versicherter für einen Tarif mit erweitertem Leistungsspektrum, sind spezielle Prämienzahlungen an die Kasse vorgesehen.
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